In das „Instagram Business“ sind wir irgendwie so rein gerutscht. Dass eine Gewerbeanmeldung für Petfluencer nötig ist, war mir damals noch nicht bewusst. Ende 2018 postete ich den ersten Schnappschuss von Laika auf meinem persönlichen Instagramprofil. Damals noch mit 250 Abonnenten. Bereits 2 Monate später hatte sich unsere Abonnentenzahl verzehnfacht. Mit 2500 Abonnenten entschied ich dann, dass der Austausch Spaß machte und ich nicht mehr aufhören wollte. Ich widmete mich meiner alten Kamera, die Bilder wurden etwas hochwertiger und besonders auf die Stories von unserem Training und dem Alltag mit einem jungen Hund bekamen wir viel positives Feedback, welches mich motivierte. Hilfreiche Tipps zum Thema „Instagram und Reichweite“ findet ihr hier.
Ich weiß bis heute nicht, warum damals alles so schnell ging. Vielleicht weil der Markt an Petfluencern vor 4 Jahren noch nicht so gesättigt war. Im Vergleich zu heute gab es wirklich wenige Hundeprofile. Vielleicht aber auch, weil ich (sowohl damals als auch heute) wirklich mit Herzblut dabei bin. Doch dass uns nun schon knapp 33.000 Menschen folgen ist wirklich verrückt.
Je mehr Menschen dazu kommen, desto mehr Verantwortung trägt natürlich auch ein Profil und, desto mehr Arbeit macht es auch. Meine erste Kooperation erfolgte mit etwa 4000 Abonnenten. Von einem Gewerbe, Steuern oder anderen Dinge hatte ich damals keine Ahnung und dachte aus Unwissenheit auch nicht daran. Mit etwa 6000 Abonnenten und wenigen anderen unbezahlten Kooperationen später, las ich bei einem anderen Profil von einer Gewerbeanmeldung. Wir kamen ins Gespräch und da fiel es mir wie Schuppen von den Augen: Ich brauche ein Kleingewerbe, denn meine bisher „kostenlos“ erhaltenen Produkte sind geldwerte Vorteile (Gewinne) und daher zu versteuern.
Influencer mit Gewinnerzielungsabsicht
Ich machte mich schlau und meldete zeitnah bei der Stadt ein Kleingewerbe an. Dieses ist immer dann nötig, wenn man regelmäßig und langfristig die Absicht hat mit Social Media Gewinne zu erzielen. Spätestens jedoch dann, wenn man Rechnungen schreibt und Geld für Kooperationen erhält. Doch selbst, wenn man öfters Kooperationen eingeht und „nur“ Produkte erhält, ist ein Gewerbe notwendig. Denn auch die Produkte zählen als Gewinn. Doch wie läuft eine Gewerbeanmeldung für Petfluencer bzw. Influencer genau ab? Was genau schreibt man in die Anmeldung? Und wie viel kostet so etwas überhaupt?
Gewerbeanmeldung für Petfluencer
Die Anmeldung ist bei der Gemeinde oder der Stadt auszufüllen. Meist findet man online alle Dokumente, kann sich diese ausdrucken und ganz in Ruhe ausfüllen. Anschließend schickt man diese Dokumente an die Behörde oder vereinbart einen Termin und gibt alle Unterlagen persönlich ab. Bei uns in der Stadt hat die Anmeldung 25 € gekostet.
Das wohl Schwierigste ist wohl die richtige Berufsbezeichnung zu finden. Diese muss man so wählen, dass alle Arbeiten inbegriffen sind. Sowohl Werbung auf Social Media in Form von Videos und Bildern als auch Blogbeiträge, der Verkauf von Produktbildern und der bezahlte Besuch von Messen und Reisen. Meine Berufsbezeichnung auf der Anmeldung lautet „Dienstleistung im Internet – IT Dienstleistung in Form von Werbemaßnahmen“. Ich finde, das umschreibt sehr gut, was wir tun, umfasst alle Bereiche und hat auch bisher nie zu Problemen geführt.
Hat man die Anmeldung ausgefüllt und abgegeben, erhält man einige Dokumente zum Abheften und die Steuernummer für das Unternehmen. Diese muss auf allen Rechnungen angegeben werden. Ansonsten ist erst einmal nichts weiter zu tun.
Steuererklärung für Petfluencer bzw. Influencer
Der eigentliche Aufwand kommt dann nämlich erst im neuen Kalenderjahr. Sobald man ein Gewerbe angemeldet hat, muss man auch eine Steuererklärung abgeben. Deshalb ist es auch wichtig, dass man alle erhaltenen Produkte, alle Rechnungen, Einnahmen, Ausgaben, …akribisch dokumentiert.
Ich selbst habe zwar BWL studiert, an eine Steuererklärung traue ich mich dann aber doch nicht ganz allein heran. Diese mache ich gemeinsam über das Portal ELSTER mit einer Bekannten, welche sich mit Steuern sehr gut auskennt. So bin ich auf der sicheren Seite.
Bis zu der Grenze von 22.000 € fällt man unter die Kleingewerberegelung. Das bedeutet, dass man keine Steuer auf Rechnungen ausweisen und dementsprechend auch keine Umsatzsteuer abführen muss. Der Grundfreibetrag zum Zahlen der Einkommensteuer liegt derzeit (Stand 2022) bei 10.347 € (§32a EStG)
Nur weil man also regelmäßig Kooperationen annimmt und diese sich auch bezahlen lässt, muss man nicht grundsätzlich eine Steuer abführen. Allerdings muss alles angegeben werden. Egal ob feste Bezahlung oder Warenwert eines Produktes. Alles andere wäre Steuerhinterziehung, welche euch mehrere Tausend Euro Strafe kosten kann.
Der Influencer Markt boomt. Werbung auf Social Media ist längt keine Neuheit mehr. Dementsprechend schauen auch Finanzämter dort ganz genau hin. Von daher: Meldet ein Gewerbe an, wenn ihr regelmäßig Kooperationen eingeht. Die Gewerbeanmeldung ist nicht kompliziert und für die Steuererklärung gibt es viele Anlaufstellen, die bei der Abgabe helfen. Es ist kein Hexenwerk und so seid ihr auf der sicheren Seite.
Hier findet ihr noch weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung für Petfluencer bzw. Influencer.